Verteidigung bei Ermittlungen des Zolls

Tätigkeitsbereiche

Zollhinterziehung, §§ 3 Abs. 3, 370 AO
Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, § 370 AO, § 21 UStG
Begünstigung, § 369 AO
Bannbruch, § 372 AO
Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel, § 373 AO
Steuerhehlerei, § 374 AO
Steuerzeichenfälschung, § 369 AO, § 148b StGB
Leichtfertige Zollverkürzung & Leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
Steuergefährdung, § 379 AO
Verbrauchssteuergefährdung, § 381 AO
Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, § 382 AO
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB
Schwarzarbeit

Als eine von wenigen Kanzleien bundesweit verteidigen wir umfangreich im Bereich des Zollstrafrechts. Dabei beraten wir einerseits international tätige Handels- und Transportunternehmen und andererseits Privatpersonen nach Zollkontrollen.

Die strafrechtlichen Risiken sind ebenso umfangreich, wie das Zollrecht international und Komplex ist.
Zum einen sind Einfuhr- und Ausfuhrabgaben den Steuern gleichgestellt. Deshalb ist eine Zollhinterziehung ebenso strafbar wie eine Steuerhinterziehung. Hinzu kommen zollrechtliche Sonderstraftatbestände wie die Begünstigung, Bannbruch, Schmuggel, Steuerhehlerei, Steuerzeichenfälschung und schließlich Zollordnungswidrigkeiten.

Daneben verteidigen wir unsere Mandanten auch in sämtlichen Verfahren in denen die Zollabteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ beteiligt ist.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

So werden Sie bei uns Mandant

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Telefon: +49 711 22 22 83

Kontaktaufnahme

Bitte treten Sie mit uns per Telefon oder E-Mail in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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