Selbstanzeige
Tätigkeitsbereiche
Ein großer Teil unserer Tätigkeit im Steuerstrafrecht entfällt auf die Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Die Selbstanzeige bietet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, steuerlich relevante Sachverhalte nachträglich noch zu offenbaren, ohne strafrechtlich für seine steuerlichen Verfehlungen sanktioniert zu werden.
Professionelle Erstellung Ihrer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Umfassende Beratung zur Selbstanzeige beim Finanzamt
Sauber hiervon abzugrenzen ist die sog. Berichtigungsanzeige nach § 153 AO. Hiernach ist der Steuerpflichtige und dessen Gesamtrechtsnachfolger verpflichtet seine unrichtige Steuererklärung unverzüglich zu berichtigen, wenn er erkennt, dass seine Steuererklärung falsch war. Unterlässt er dies begeht er eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Wir haben äußerst umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung solcher Berichtigungsanzeigen und setzen uns dafür ein, dass die Finanzverwaltung diese nicht fälschlicherweise als Selbstanzeigen gem. § 371 AO behandelt und u.U. Zuschläge nach § 398a AO festsetzt.
Wir begleiten Sie bei Erstellung Ihrer Selbstanzeige vom Anfang bis zum Ende
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Florian Jandl LL.M.
Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht
Markus Krauter
Rechtsanwalt /
Steuerberater
Dr. Melanie Bär
Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht
Ann-Sophie Hummel
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit
Charlotte Frey
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Mandatierung
Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.
Erstes Gespräch
Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.
Umsetzung
Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.
Ziel/Ergebnis
Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.
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